Update: 07.02.2024
Mit Wirkung zum 01.04.2024 gilt wieder der alte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19% auf Flüssiggas. Wir bitten dies bei Ihrer Bestellung zu berücksichtigen. Sollte die Auslieferung des bereits bestellten Flüssiggases nach diesem Stichtag, also im April 2024 liegen, kommt der aktuell gültige Mehrwertsteuersatz zum Tragen.
Das gilt auch für Bestellungen die vor dem Stichtag aufgegeben wurden und auf einem Angebot unter Angabe der zu diesem Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 7% basieren. Insofern kann sich der Angebotspreis inkl. Mehrwertsteuer um die jeweilige Mehrwertsteuerdifferenz von 7% auf 19% erhöhen, wenn die Lieferung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19% gilt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Belieferung aus logistischen Gründen nicht garantieren und nicht alle Belieferungsanfragen gleichzeitig bedienen können.
20.11.2023
Ursprünglich war geplant, dass der Mehrwertsteuersatz bis zum 31.03.2024 bei 7% verbleiben soll, um die Bürger hinsichtlich der Energiekosten zu entlasten. Das Bundeskabinett hatte jedoch schon Anfang Oktober beschlossen bereits zum neuen Jahr, also zum 01.01.2024 wieder zum regulären Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19% zurückzukehren, die endgültige Entscheidung darüber stand jedoch noch aus.
Am 17.11.2023 hat der Bundestag nun entschieden die Mehrwertsteuer erst zum 1. März 2024 wieder auf den regulären Satz in Höhe von 19% zu erhöhen. Damit gilt der abgesenkte Steuersatz von derzeit 7% aber dennoch einen Monat weniger als ursprünglich geplant.
Darüber hinaus wird sich die Erhöhung der CO2-Abgabe zum 01.01.2024 unmittelbar auf die Energiekosten auswirken. Die Erhöhung wurde in 2023 ausgesetzt, soll nun aber für 2024 fortgesetzt werden, sodass eine weitere Stufe der CO2-Abgabe greift. Hierdurch bedingt werden sich die Verbraucher voraussichtlich auf ca. 1,8 Cent je Liter Flüssiggas inkl. des regulären Mehrwertsteuersatzes in Höhe von 19% einstellen müssen (1,6 Cent/Ltr. bei 7% MwSt).*
Damit Sie jetzt noch von den aktuell günstigen Konditionen und den reduzierten Steuern und Abgaben profitieren können, lohnt es sich schnell zu sein und die Bestellung noch in diesem Jahr aufzugeben.
Achtung: Für die Berechnung der Mehrwertsteuer und CO2-Abgabe ist das Lieferdatum maßgeblich. Bestellen Sie daher unbedingt rechtzeitig und mit ausreichend Vorlauf, da wir aus logistischen Gründen nicht alle Belieferungsanfragen gleichzeitig bedienen können.
Klicken Sie auf die Frage, um die jeweilige Antwort zu sehen.
- Entfernung vom Tankwagen bis zum Tank darf nicht mehr als 30 Meter betragen
- Tank muss sich im Kundeneigentum befinden
- Ordnungsgemäßer und gesetzlich einwandfreier Flüssiggastank
- Zufahrtswege müssen für einen 26 Tonnen schweren Tankwagen befahrbar sein
- Wenn der Tankwagenfahrer die Belieferung nicht selbstständig durchführen kann, wählen Sie bitte das telefonische Avis aus (z.B. verschlossenes Tor, freilaufender Hund).
Private und gewerbliche Endverbraucher mit einem ordnungsgemäßen und geprüften Eigentumstank deutschlandweit.
- schneller und unkomplizierter Bestellvorgang
- keine Vertragsbindung
- ausgezeichneter Kundenservice (DISQ Studie 2015)
- sichere Zahlungsmöglichkeiten
- günstige und transparente Preise
- deutschlandweite Lieferungen
Die Deutsche Flüssiggas Gesellschaft ist ein reiner Online-Anbieter. In nur fünf Schritten können Eigentümer von Flüssiggastanks bei uns Flüssiggas online bestellen.
Wählen Sie bei uns eine Vollfüllung, eine gewünschte Liefermenge (Fixmenge) oder einen gewünschten Gesamtpreis (Fixbetrag).
Die Lieferung erfolgt innerhalb von ca. 7-20 Werktagen ( Mo.-Fr.) nach Auftragsbestätigung.
- Vermeidung von verschlossenen Toren
- Informieren Sie uns über Besonderheiten an dem Zufahrtsweg (z.B. steile Anfahrt, kein befestigter Weg)
- Sorgen Sie dafür, dass der Zufahrtsweg für unseren Tankwagen bestmöglich befahrbar ist (z.B. im Winter streuen)
- Hund(e) bei der Belieferung nicht frei herumlaufen lassen
- Eingabefehler vermeiden
- Bestellung mit ausreichendem Restinhalt
- fristgerechte Durchführung der Inneren Prüfung (alle 5 / 10 Jahre) und Äußeren Prüfung (alle 2 Jahre)
- Bei Vollfüllung: Rechnung
- Bei Fixmenge/Fixbetrag: Rechnung, Paypal, Kreditkarte, Vorkasse
Auf unserer Kontaktseite finden Sie alle nötigen Informationen, wie Sie uns erreichen können.
Wir berechnen bei Fixmengen keinen Mindermengenzuschlag. Sollte vor Ort festgestellt werden, dass ein falscher Füllstand angegeben worden ist und die Mindestbestellmenge von 1.000l. nicht eingefüllt werden kann, berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 165,00€ zzgl.19% MwSt. 31,35€= 196,35€.
Für die telefonische Avisierung der Lieferung berechnen wir 5,95 EUR incl. MwSt.
Sollte es zu einer Fehlfahrt kommen, z.B. dass der Flüssiggasbehälter nicht frei zugängig ist oder die Abnahme verweigert wird, entstehen Kosten in Höhe von 249,00€ zzgl.19% MwSt.47,31€= 296,31€.
Sollte es zu einer Absaugung kommen, entstehen Kosten in Höhe von 249,00€ zzgl. 19% MwSt. 47,31 €= 296,31€.
Um mehr zu erfahren, besuchen Sie unsere Datenschutzbestimmung. Wir können Ihnen aber schon hier sagen, dass die Daten sicher aufbewahrt werden und nicht für Werbezwecke an Dritte weitergegeben werden.
Die bestellte Menge wird mit der Menge des Lieferscheins abgeglichen und die Differenz wird Ihnen gutgeschrieben. Diese Gutschrift erfolgt über den gleichen Zahlungsweg zurück.
Unsere Spedition wird sich telefonisch 1 Tag vor der Belieferung bei Ihnen melden und den geplanten Liefertermin nennen. Sollte eine Anlieferung am Liefertermin nicht möglich sein, können Sie dies der Spedition mitteilen.
Sollten Sie nicht erreichbar sein, wird Ihnen der geplante Termin auf Ihren Anrufbeantworter gesprochen bzw. der Liefertermin wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.
Bei Einatmen von Gas:
- In geschlossenen Räumen kann bei einer hohen Konzentration von Gas Erstickungsgefahr drohen. Betroffene sofort an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit. Bei Atemstillstand Erste Hilfe leisten und den Arzt hinzuziehen.
Bei Hautkontakt mit Gas:
- Verunreinigte Kleidung entfernen, erfrorene Stellen steril abdecken und den Arzt hinzuziehen.
Bei Augenkontakt mit Gas:
- Die Augen unter fließendem Wasser reinigen und den Arzt hinzuziehen.
Bei Gasgeruch:
- Gaszufuhr abdrehen, betroffene Räume gut lüften, Zündquellen entfernen, Atemschutz besorgen. Tiefer liegende Räume möglichst abdichten.
Im Brandfall:
- Geeignete Löschmittel: Schaum, Pulver, Sand oder Erde, Wassersprühstrahl
- Nicht geeignetes Löschmittel: scharfer Wasserstrahl
- Feuerwehr alarmieren
Unter den fossilen Brennstoffen besitzt Flüssiggas einen der besten Emissionswerte und die Verbrennung geschieht rückstandslos. Zudem ist Flüssiggas nicht giftig und wasserunlöslich, weshalb Flüssiggas problemlos in Wasserschutzgebieten eingesetzt werden darf. Es besteht daher keine Gefahr für das Grundwasser.
Die DIN 51622 ist eine Qualitätssicherung für Flüssiggas. Sie setzt unter anderem fest, dass Flüssiggas aus mindestens 95% Propan bestehen muss. Das sorgt für eine gleichbleibende Qualität, eine saubere Verbrennung und ermöglicht so die Auflage der 10-jährigen Inneren Behälterprüfung.
Art | Prüffrist | Prüfer |
---|---|---|
Äußere Prüfung | alle 2 Jahre | befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung |
Innere Prüfung | alle 5 / 10 Jahre | Sachverständiger einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) |
Prüfung der Rohrleitungsanlage | alle 10 Jahre | befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung |
Prüfung der Kathodenschutzanlage (KKS) (wenn am unterirdischen Tank vorhanden) | alle 2 Jahre | befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung |
Der Inhaltsanzeiger befindet sich bei einem oberirdischen Behälter an den Armaturen und bei einem unterirdischen Tank im Domschacht.
Oberirdisch: Vor Kopf am Tank und in den Behälterunterlagen.
Unterirdisch: Im Domschacht oder Domschachtdeckel und in den Behälterunterlagen.
Nach §1004 BGB dürfen wir Flüssiggas nur in Behälter einfüllen, die sich im Kundeneigentum befinden.
- Aus Sicherheitsgründen: Das Flüssiggas benötigt mehr Raum um sich bei Temperatur und Druckveränderungen ausdehnen zu können.
- Kaufrechnung des Tanks
- Übereignungsnachweis vom vorherigen Versorgungsunternehmer
- Herstellerbescheinigung
Flüssiggas setzt sich den Kohlenwasserstoffen Propan und Butan zusammen. Flüssiggas, welches zum Heizen gebraucht wird, besteht nach der DIN 51 622 Norm zu 95% aus Propan.
Unter www.bfee-online.de finden Sie Informationen zu Anbietern von Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung. In unserem Lexikon sind weitere Möglichkeiten zum Energiesparen aufgelistet.
Bei der Förderung von Rohöl und Erdgas werden ca. 60% der Gesamtmengen an Flüssiggas gewonnen. Die restlichen 40% der Gesamtmenge fallen bei der Raffination von Mineralöl an, wobei es sich bei Flüssiggas um ein Nebenprodukt handelt. In unserem Blogeintrag finden Sie einen ausführlichen Bericht.
Ja - Sie als DFG Deutsche Flüssiggas GmbH-Kunde profitierern von der Maßnahme!
Die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent auf 7 Prozent gilt vom 1. Oktober 2022 bis zum 29. Februar 2024.
Nein, Verbraucher von Flüssiggas (LPG) haben keinen Anspruch auf die Dezember-Soforthilfe. Sie wird nach aktuellem Kenntnisstand ausschließlich Erdgas- und Fernwärmenutzern gewährt.
Sie müssen nichts tun! Wir werden Ihnen zeitnah eine korrigierte Rechnung übersenden. Sollten Sie bereits bezahlt haben, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag.
Für Verbraucher von Flüssiggas (LPG) besteht nach derzeitigem Kenntnisstand kein Anspruch auf Preisbeschränkungen durch die Gaspreisbremse.
Wärmeversorgung und Kochen sind die beiden vom Bundesfinanzministerium begünstigten Nutzungsarten. Weitere Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass Flüssiggas (LPG) vom Versorgungsunternehmen per Tankwagen zum Endkunden transportiert wird.
NICHT begünstigt werden somit Flaschengas, Autogas und Treibgas.
Der Begriff „Wärmeversorgung“ ist hier nicht näher definiert. In Analogie zu § 1a Nr. 12 EnergieStG kann davon ausgegangen werden, dass Anwendungen erfasst sind, bei denen „das Verbrennen von Energieerzeugnissen zur Erzeugung von Wärme“ erfolgt.
Nein! Man muss zwischen verschiedenen verflüssigten Gasen unterscheiden. In den Medien wird aktuell häufig von Flüssiggas gesprochen, gemeint ist allerdings verflüssigtes Erdgas, welches man auch als LNG (Liquefied Natural Gas) bezeichnet. Dieses LNG soll Deutschland zukünftig an neu zu errichtenden Terminals z. B. in Wilhemshaven mit Erdgas versorgen, da in den bestehenden Pipelines aus Russland zu wenig Erdgas zur Verfügung steht.
LNG ist ein anderes Gas als das Flüssiggas, welches DFG Deutsche Flüssiggas GmbH an seine Kunden ausliefert. Die korrekte Bezeichnung für das DFG Deutsche Flüssiggas GmbH - Flüssiggas ist Propangas oder international auch LPG (Liquefied Petroleum Gas) genannt.
Chemisch gesehen handelt es sich bei den Produkten um verschiedene Gase. Erdgas besteht aus Methangas mit der chemischen Formel CH4. Propangas ist eine komplexere Kohlenwasserstoffverbindung mit der chemischen Formel C3H8.
Propangas entsteht entweder während der Destillationsprozesse in Raffinerien z. B. bei der Verarbeitung von Rohöl und Veredelung zu diversen anderen Produkten wie Benzin, Diesel, Kerosin, Heizöl etc. oder wird als natürliches Vorkommen z. B. zusammen mit Erdöl oder Erdgas direkt am Bohrloch gefördert.
Weil man sowohl das LNG als auch das LPG verflüssigen kann. Das hat den Vorteil, dass wesentlich mehr Energie relativ kompakt auf engem Raum transportiert werden kann.
Allerdings sind die Verfahren für die Verflüssigung grundsätzlich verschieden. Während sich Propangas bereits bei einem geringen Druck von ca. 8 bar verflüssigen lässt, benötigt man für das LNG einen wesentlich höheren Druck von mehr als 200 bar und eine zusätzliche Kühlung unter -180 °C. LNG als verflüssigtes Gas bereitzustellen und zu transportieren ist also wesentlich aufwändiger.
Ja. Denn anders als beim Erdgas bezieht DFG Deutsche Flüssiggas GmbH das Propangas nicht mittels Pipelines. Der gesamte Propangasmarkt ist bereits seit der Entstehung vollkommen anders organisiert und operiert autark. Das in Deutschland verwendete Propangas wird von den hiesigen Raffinerien oder von internationalen Terminals mittels großer Straßentankwagen, Eisenbahnkesselwagen oder Binnenschiffen bezogen.
Von dort aus gelangt es meist zunächst in örtliche Großlagerstätten, die von den unterschiedlichen Gesellschaften in Deutschland oder auch im europäischen Ausland betrieben werden, sodass von dort aus die Versorgung der Flüssiggaskunden durch kleine Tankfahrzeuge erfolgen kann.
Nein. Es macht keinen Sinn mit einem so hohen Restinhalt Flüssiggas nachzubestellen. Wir empfehlen unseren Kunden mit Bedacht zu handeln und raten von Panikkäufen ab. Die Versorgung mit Propangas ist für unsere Kunden sichergestellt (siehe auch Ist meine Versorgung mit Propangas gesichert?). Wir behalten die Situation am Energiemarkt permanent im Blick und stellen uns auf sich ändernde Gegebenheiten sofort ein, damit wir Ihre sichere Versorgung gewährleisten können.
Eine zu frühe Belieferung des Behälters verursacht durch häufigere Belieferungsfahrten nur zusätzliche Kosten. Neben den ohnehin schon gestiegenen Preisen entstünden damit zusätzliche Belastungen.
Insofern ist es nach wie vor ratsam bei einem Restinhalt von ca. 20% Propangas nachzubestellen.
Da die Flüssiggasbehälter maximal 85% des Gesamtvolumens aufnehmen können, verfügen Sie bei 20% Restinhalt immer noch annähernd über ein Viertel Ihres gesamten Gasvorrats, was bei einem
Je nach Gesamtenergiebedarf steht Ihnen also auch bei 20% Restinhalt im Behälter immer noch eine beachtliche Menge Energie zur Verfügung, womit Sie den Zeitraum bis zur Belieferung überbrücken können.
Das ist leider von sehr vielen Faktoren abhängig und nicht in einem Satz zu erläutern. Im Nachfolgenden haben wir einige Punkte für Sie zusammengefasst, die für die Preisentwicklung verantwortlich sind.
Das ist aus aktueller Sicht schwer vorherzusagen. Denn wie sich die Beschaffungspreise entwickeln hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab (siehe auch Warum schwanken die Preise für Flüssiggas so stark?). Daher lassen sich keine verbindlichen Aussagen treffen.
Das ist je nach Situation nicht einfach zu beantworten, da es von vielen Faktoren abhängig ist.
Unter normalen Umständen variieren die Preise meist je nach Saison. Das heisst, dass in nachfragestarken Zeiten - wie dem Winter - die Preise meist höher sind als in den Sommermonaten, in denen niemand heizen muss. Daher empfehlen wir unseren Kunden, den Behälter möglichst in den Sommermonaten aufzufüllen.
Je nach politischer Situation, unglücklichen Ereignissen oder Naturkatastrophen reagieren die Rohstoffpreise jedoch ganz unterschiedlich und mitunter sehr volatil. Unter solchen Umständen kann keine Prognose abgegeben werden, ob und in welchem Zeitrahmen die Preise steigen oder sinken werden.